AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Ich habe gegen Leinen und Maulkorbzwang nach bestandenen Wesenstest bei Kat2 Hund gegen die Stadt Nürnberg geklagt und gewonnen. Bei Interesse lasse ich gerne Aktenzeichen ect. zukommen.
Dies ist nach der bayrischen Hundeverordnung NICHT haltbar und auch für kleine Gemeinden bindend...lasst euch das nicht gefallen
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