Zitat:
Zitat von Anne
Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.
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Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.
Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.
Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin