Einzelnen Beitrag anzeigen
  #27 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 12:59
Gast280210
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin
Dein Wort in Gottes Ohr, leider ist in diesem unserem Lande mittlerweile alles möglich. Es gibt solch hirnrissige Erlasse, die man immer dann erfährt, wenn klammheimlich bereits alles abgesegnet wurde. Was Behördenentscheide betrifft, ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.

Es geht hier um Stimmungsmache, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Dieser ständige Kampf um den Ruf des s.g. Kampfhundes zermürbt einige Halter, die sich einen lieben, großen Knuddelhund gewünscht haben aber mit so viel Anfeindung nicht fertig werden und damit auch nicht gerechnet haben. Im schlimmsten Fall, wird der Hund dann lieber abgegeben.
Mit Zitat antworten