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Alt 01.06.2009, 11:38
Peppi Peppi ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen
ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.
Richtig, aber der Gesetzgeber spricht hier explicit von "Einzelfällen". Pauschalurteile - wie komplette Liste 2 Hunde - werden da m.E. nicht mit abgedeckt.

Ansonsten bin ich da in meiner Gefühlslage auch etwas hin und her gerissen. Ich meine niemanden aus der aktuellen Diskussion, aber auch hier im Forum hab ich schon einige Male gelesen: "Ich hab doch schließlich keinen Kampfhund sondern einen Molosser"!

Es mangelt einigen am Solidaritätsgedanken. Die Arschkarte haben die Liste 1 Hunde. Was geht es mich an, solange ich keinen Pitbull habe. Yippie, ich wohne in Bundesland XY, hier gibt's keine Auflagen. Also was schert mich der *******?

Das das nur der Anfang war/ist, sollte jedem klar sein.



Man kann nur hoffen, dass das benachbarte Ausland kompetentere Maßnahmen erläßt um die Beissvorfälle zu minimieren, von denen sich unsere Politiker dann etwas abschauen können.

Zu der Wahlfrage, gebe ich zu bedenke, dass ich vor der letzten Wahl sogar einige Parteinen anheschrieben habe, vor dem Hintergrund des Verstreichens der geforderten 5 Jahresfrist, zur Beobachtung der Entwicklung in der Hundesache.

Die CDU lies schriftlich verlauten, dass auch dieses Thema auf Ihrer 2do-Liste stünde und das man sehr an "vernünftigen" Regeln interessiert sei. Als nach der Wahl dann nix passierte, habe ich nochmal hingeschrieben. Keine Antwort mehr. Irgendwann kam diese Bundesweite Statistik raus und man sah sich in den Verordnungen bestätigt.

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