Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas
Das heisst, Gemeinden haben schon einen gewissen "Ermessensspielraum" und könnten theoretisch allen Kat.2-Hunde Haltern das Leben regelrecht "zur Hölle machen", wenn die Empfehlung an die Verwaltung lautet: "Der Einzelfall wird zum Regelfall", oder?
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen.
Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert...
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Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen. Der Gemeinderat besitzt keine Funktion die "Legislative" betreffend. Und das Bundesland beauftragt Städte und Gemeinden mit der Durchführung der Landesweit geltenden Hundeverordnungen.
Das mit dem Gutachter ist doch in allen geregelten Bundesländern so. Ich darf natürlich nicht zu Hans Wurst gehen und sagen, "Hier mach mal Gutachten feddig. Der is' lieb".
Aber es gibt doch auch im bayrischen Raum nicht nur böse Gutachter. Dann such ich mir halt einen vernünftigen aus. Ist hier doch nicht anders.