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Alt 01.06.2009, 11:51
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morpheus morpheus ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen
Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?
Genauso ist es, Jörg. Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben. Ein Ermessensspielraum läge nur dann vor, wenn es die zugrundeliegende VO vorsieht, eine eigene Kompetenz besitzt die Gemeinde nicht. Tut sie es dennoch, handelt sie rechtswidrig, es sei denn, der Art. 37 LStVG räumt ihr ein Ermessen ein.
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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