...oder es wird von der Gemeinde so "ausgelegt"...
Liess mal §5, Abs. 3 & 4. des LHundG NRW.
Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Halter und Führer.
Halter beantragt Maulkorbbefreiung.
Andere "Führer" = Sachkundenachweis & Leinenpflicht (wenn für den Hund eine Befreiung von der Maulkorbpflicht durch den Halter vorliegt!!!).
Wenn Dein Mann mit dem Hund raus will und ihn auch ableinen will, muss er den Test auch machen.
Solange Du aber eh nur die "Maulkorbbefreiung" mit ihm gemacht hast, ist das Schnuppe...