AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Ich habe in meinem Bescheid vom Kreis folgenden Text stehen...
Anderen Aufsichtspersonen darf der Hund nur anvertraut werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich in der Lage sind, den Hund sicher zu halten. Ohne Maulkorb darf eine vom Halter beauftragte Aufsichtsperson den Hund nur führen, wenn vom Halter sichergestellt werden kann, dass der Hund dieser Person auch uneingeschränkt gehorcht.
Und diese Person ist ja schließlich mein Freund der auch mit den Hunden zusammen lebt, deshalb kommt mir das ein bischen merkwürdig vor! Aber wir haben das schon beim Kreis gemeldet die wollen sich deswegen nochmals erkundigen und sich dann bei uns melden.
Ich bin mal gespannt!
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Lieben Gruß Maike mit Basta, Luke & Spike im Herzen
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