AW: Niedersachsen will Hundegesetz verschärfen
Nabend zusammen,
der letzte Absatz im 2. Text lässt mich dann doch echt schmunzeln....
"Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entste-hen durch Unfähigkeit, falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkun-dewissen der Hundehalter. Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen für große Hunde im Hundegesetz aufge-nommen."
Finde ich alles erstmal total vernünftig, bis auf die Tatsache, dass in meinen Augen - JEDER Hundehalter - einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen sollte, Hundeführerschein - genau. Am Besten fände ich persönlich die Pflicht zum Besuch einer Hundeschule, aber das würde erst einmal bedingen, dass der "Beruf" des Hundetrainers einheitlich geregelt und anerkannt würde......
Was mich echt zum Lachen bringt, ist der Verweis auf NRW.
Jaaa, das Landeshundegesetz regelt ja in § 11 (Große Hunde) Absatz 4
"...Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben...."
Na wenn das mal keine "Qualifikation" ist, dass ich dies der zuständigen Behörde schriftlich versichere...
Ansonsten..Sachkundenachweis - Hundeführerschein oder wie man das Kind auch nennen will für ALLE Hundehalter, denn ein 08/15 Hund der Mensch oder Tier an der Kehle hängt und der Besitzer findet das "Gehopse" lustig.. ist nicht minder gefährlich..
Grüße
Tina
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