AW: Ärger mit Hund vom Nachbarn??
Rein rechtlich gesehen darf er das nicht.
Vielleicht weiss es keiner mehr seit dem verhängnisvollen Jahr 2000, aber auch unsere Standardgesetzgebung verpflichtet zum sorgfältigen Umgang mit unseren Tieren - auch zum Schutze der Umwelt. Und dazu zählt die Aufsicht.
Man darf einen Hund deutschlandweit nicht einfach rumlaufen lassen. Das ist egal ob auf der Hundewiese, im Kindergarten, Wald oder Feld.
Der enstsprechende Paragraph ist mir gerade nicht im Kopf zugegen. Aufschluss gibt auf jeden Fall das kleine Hundebuch von Gerd Haucke, das diesen Paragraphen explicit nennt.
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