Zitat:
Zitat von bold-dog
jeder Hund, ob Rassehund oder nicht muss erst mal gekennzeichnet sein, anders darf der TA gar nicht impfen.
Die Tollwutimpfung wird auf einen eigenen Formular vermerkt, ein Durchschlag bleibt beim Besitzer, einer beim Tierarzt, einer wird nach Paris zum Landwirtschaftsministerium geschickt.
Auf diesem Formular muss der Besitzer vermerkt sein, und vor allem die Chip oder Tatoo Nr des Hundes.
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Ähm... heisst das, dass ein nicht-gechippter Hund dann auch nicht geimpft worden ist? Oder muss in den Papieren nicht zwangsläufig die Chipnummer vermerkt sein?
Grüßlies, Grazi... die ihren (bzw. Simbas) französischen Papieren nicht so recht über den Weg traut