Zitat:
Zitat von Angua
Bitte sehr - dieser Link stammt zwar aus Hessen, erklärt aber sehr gut die Unterschiede der verschiedenen Möglichkeiten und die VORSCHRIFTEN für die unterschiedlichen Euthanasien. Die sind überall gleich. Unterlassung der Narkose vor der Anwendung von T61 ist nicht legal.
http://209.85.135.104/search?q=cache...e&ct=clnk&cd=1
Jörg, Deine Generalverurteilung der Tierärzteschaft und Dein Geschimpfe über halbverstandene Dinge geht mir - gelinde gesagt - auf die Nerven.
(Noch ein Kandidat für die Ignorier-Liste, das sollte helfen.)
Zudem finde ich es herzlos und absolut unsensibel, dieses Thema gerade dann anzuschneiden, wenn jemand seinen Hund hat einschläfern lassen müssen.
Falls jemand Zeit hat, zu suchen:
Wir hatten exakt das selbe Thema schon mal, im vergangenen Jahr. Es war, glaube ich, von Faltendackelfrauchen.
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Generalverurteilt habe ich keinen!
Halbverstanden ist hier auch nichts,ich habe alles klar dagelegt!
Ich habe oben ein Link auch eingestellt.Und wenn du für T 61 bist ist es deine Sache.Ich und andere interessiert es wohl wie ihr Tiere eingeschläfert werden.Der Tod gehört nunmal dazu.Ich habe gerade mit einer Freundin telefoniert die auch ihren Hund gerade verlor.Als mein Rotti erkrankte hab ich Wochen vorher mich schon damit auseinander gesetzt.Es gibt Hundebesitzer den sowas wichtig ist.Wenn du nur heile heile Welt lesen willst,bitte.