AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Bei uns im Hochwald braucht kein Hund Angst vor dem Jäger zu haben. Hier schiesst niemand auf Hunde oder Katzen.
Zum Abschuss sind ja eh nur die Jagdausübungsberechtigten, sprich Pächter oder Eigenjagdbesitzer, Föster oder Jagdschutzbefähigte berechtigt. Dann auch nur, wie nachzulesen, wenn ein Hund/Katze direkt beim Wildern beobachtet wird. Personen die lediglich einen Begehungsschein, welcher Art auch immer haben, dürfen dies lt. Jagdgesetz gar nicht.
Bitte habt aber auch ein wenig Verständnis für das Gesetz. Es ist auch grausam, wenn z.B. ein Kitz von wildernden Hunden zu Tode gehetzt wird und die Mutter tagelang suchend fipt.
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