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Alt 12.08.2009, 15:55
Gast200912280002 Gast200912280002 ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer

Zitat:
Zitat von Gonzalez Beitrag anzeigen
J...
Zeigen Sie mir mal einen Hundebesitzer der sagt, -ja der Schuß war berechtigt, mein Hund hat gejagt und ich habe ihn nicht unter Kontrolle gehabt-.

Sie unterstellen also den Jägern das absichtlich ohne ersichtlichen Grund Hunde geschoßen werden, nicht anderes.
...
Ich denke mal, hier wird wenig unterstellt. Fakt ist: die wenigsten Schüsse sind berechtigt!

Zitat: "Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde zu töten, es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herren entzogen hat. ..."

weiter Fakt ist, dass es in der Jägeschaft strikte Vorgaben gibt, was genau wildernde Hunde sind: frei streunende, nicht in Halsband oder Geschirr befindliche oder Hunde, die direkt dabei sind, ein Tier zu reißen. Bloßes "Hetzen"- so unschön das auch sein mag, berechtigt maximal zur Anzeige des Besitzers, nicht aber dazu, den Hund abzuschießen. Um mal beim sachlichen Thema zu bleiben. Das gleich gilt übrigens für Katzen (auf die hier übrigens auch einige (Nicht-?)Mörder GRUNDLOS Jagd machen...
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