AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Hallo Gonzales,
bei Deinem Beispiel mit dem Reh, muss der Jäger das Reh erlösen.
Hier werden zum Anderen zwei wichtige Sachen verwechselt. Schwarzwild darf z.Zt. in Deutschland nicht gefüttert werden. Bei den Kirrungen, die keine Fütterung im Sinne von Sattmachen darstellen, ist genau vorgeschrieben, wieviel und was ausgebracht werden darf. Damit soll das Schwarzwild im Wald gehalten werden, um eben nicht großen Schaden auf den landwirtschaftlichen Flächen zu verursachen.
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