AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Natürlich ist das nicht erlaubt. Ein Waffenschein hat garnichts mit Jagd zu tun, ist ein ganz anderes Thema. Um die Jagd auszuüben, benötigt derjenige zum Einen einen gültigen Jagdschein. Sollte er keine Eigenjagd besitzen, muss ausserdem die Einverständnis des Jagdausübungsberechtigen, dann also des Pächters vorliegen. In welcher Form auch immer. Hier gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten. Dann gibt es noch seitenweise Gesetze und Vorschriften, wann, womit, wie und welches Wild erlegt werden darf.
Also nicht mal eben im Wald angetrunken auf Wild geballert.
Das Verhalten sollte, und hat auch meistens, schwerwiegende Konsequenzen zur Folge.
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