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Alt 18.08.2009, 13:51
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Standard AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer

Du verwechselt da wohl eine Waffenbesitzkarte mit einem Waffenschein.
Um Waffen als Jäger zu erwerben und zu führen, erhält man eine WBK, sprich Waffenbesitzkarte. Diese im Zusammenhang mit einem gültigen Jagdschein, berechtigt die dort eingetragenen Waffen zur Ausübung zur Jagd zu transportieren und zu führen, niemals in der Öffentlichkeit. Einen Waffenschein erhalten zB. Sicherheitsdienste etc. mit entsprechender Befähigung und nach Prüfung.
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