Man lernt nie aus... ist aber auch ein komplexes Thema...
http://www.oe-recht.info/elrex/index...sUrheberrechts
Demnach dürfen wir also fleissig "öffentliche" Züchterseiten zitieren!
"Zitatrecht (§ 51 UrhG)"
Jetzt geht's los, jetzt geht's los... ***freu***