Rottweiler werden in Schaffhausen bewilligungspflichtig
Die Kantonsregierung erweitert zum 1. Oktober die Liste potenziell
gefährlicher Hunderassen von vier auf 14. Neu werden auch Rottweiler
bewilligungspflichtig.
Die Schaffhauser Liste wird nach Angaben der Kantonsregierung damit gleich
wie die Thurgauer. Bisher hatte sich Schaffhausen der Zürcher Regelung
angeschlossen.
Auf der Liste der bewilligungspflichtigen Hunde standen nur vier,
ursprünglich als Kampfhunde gezüchtete Rassen: American Staffordshire
Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull.
Frist von drei Monaten
Neu werden zusätzlich Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila
Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo
Canario), Rottweiler und Tosa in die Rassentypenliste aufgenommen. Darunter
fallen auch Mischlingshunde der betroffenen Rassen.
Für das Halten solcher Hunde besteht eine Bewilligungspflicht.
Hundebesitzer, die aufgrund der geänderten Rasseliste eine Bewilligung
brauchen, können diese innerhalb von drei Monaten einholen.
Regelung für «Gasthunde» erwünscht
Gleichzeitig wendet sich die Regierung mit einem Schreiben an den Bundesrat
und fordert eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit gefährlichen
Hunden. Denn auch von der neuen kantonalen Regelung könnten ausserkantonal
gehaltene Hunde, welche sich besuchsweise im Kanton Schaffhausen aufhalten,
nicht erfasst werden.
Beide Rottweiler, die in Schaffhausen zugebissen haben, waren nur
besuchsweise im Kanton. Der eine kam aus dem Aargau. Er verletzte ein Kind
schwer und wurde eingeschläfert. Der zweite stammt aus Zürich und biss ein
Kind in den Arm. Über sein Schicksal entscheiden die Behörden im Kanton
Zürich.
http://www.landbote.ch/news/webnews/?artikel=720761