Zitat:
Zitat von crotalus
für die Schweiz aus Art. 2 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft vom 23.11.2005[19]. Das Verbot gilt allerdings nur für den kommerziellen Verkehr; Gewinnung und Verzehr für den Eigengebrauch sind zulässig[20], solange kein Verstoß gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegt[21].
Das kann es doch nicht sein hier in Europa.
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Andere Länder, andere Sitten.
Wir fressen doch auch Kühe und Schweine...
Aspropos fressen: Der "durchgeknallte" bei unter Volldampf diese Woche... sehr guter Kollege von mir :-) Kriegt heute fett Punkte vom Koch...