Zitat:
Zitat von Bullmastiff
Ich war vor ca 3 Jahren mal bei einem Rottweilertreffen in Bayern, da brauchten die Besuchshunde keinen MK tragen. Uns wurde damals mitgeteilt, das die Überprüfungen aus dem jeweiligen Heimatbundesland ausreichen. Da der Rotti aber in BW nicht gelistet ist, war er damit auch auflagenfrei.
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Ich zitiere mal von der Website der Polizei Bayern:
Zitat:
6. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.
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Quelle:
Hunde FAQ - Polizei Bayern
In Bayern scheinen die Gemeinden noch ziemlich frei entscheiden zu dürfen, wie sie mit Listenhunden umgehen. Trotzdem wird bei denen ein Listenhund nicht automatisch zum "unwiderlegbar harmlosen Hund", nur weil er normalerweise in einem anderen Bundesland lebt.
Die behördliche Empfehlung und auch die von in Bayern lebenden Hund'lern lautet jedenfalls, zumindest einen MK mit sich zu führen und dem Hund gegebenenfalls aufzuziehen, falls OA oder Polizei kontrolliert und Schwierigkeiten zu machen droht.
Grüßlies, Grazi