AW: Wesenstest mit Boerboel...
Solange Dein Hund sich nicht agressiv verhalten hat, jemanden angesprungen oder gar verletzt hat, besteht in Niedersachsen eigentlich keine Veranlassung für den Test.
Wenn der Hund gechippt und versichert ist, dann hat das dem Amt zu reichen.
Oder hat eine der Omas eine Anzeige gegen Dich gemacht? Wenn ja, mit welcher Begründung? Dazu müssten eigentlich Verletzungen oder Beschädigungen der Kleidung etc. dokumentiert sein.
Wo in Niedersachsen wohnst Du denn? Hätte sonst evtl. auch einen Tipp für eine faire Prüfung.
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