AW: Strom und Stachelhalsband contra konditionierung
Vor 15 Jahren hab ich TT auch gelegentlich auf Hundeplätzen gesehen.
Hätte nicht gedacht, daß das auch heute noch so ist, denn im Tierschutzgesetz findet sich dies:
TierSchG § 3 Nr. 11
Tierschutz; Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung.
Leitsatz:
Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, für Zwecke der Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr. 11 TierSchG verboten. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.
Es hat sogar mal einer geklagt um das Gerät einsetzen zu dürfen, siehe
Urteil des 3. Senats vom 23. Februar 2006 BVerwG 3 C 14.05
Hier ein Auszug aus der Urteilsbegründung:
"...Die Elektroreizgeräte, die der Kläger zu verwenden beabsichtigt, besitzen die in § 3 Nr. 11 TierSchG beschriebenen Eigenschaften, so dass sie von dem Verbot erfasst werden. Sie sind nach den insoweit bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet, die untersagten Folgen herbeizuführen..."
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Dominique mit Aisha und Samson
Ein Problemhund hat nur ein Problem - den Menschen.
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