Zitat:
Zitat von LukeAmyBlue
Anzeigen bringt uebrigens rein garnichts, die bráuchten einen durchsuchungsbefehl. Und bis zum besuch ist das ding lángst beim náchsten,denn auf hundeplátzen wird das untereinander ausgeliehen. Bei mir in d.nachbarschaft wurde ein 16 monate alter sh abgegeben weil er auf das hundeplatz HIER etwas sensibel reagiert.ich sagte ihm ,man muß halt weniger brúllen manche vertragen das nicht .antwort OT: sowas kann ich nicht gebrauchen. Fúr d.hund evtl. Besser,denn der hund war ab der 8. Woche im zwinger. Rtachel und tt ausbildung sowieso.aber am sensiblen verhalten sei d.zúchter schuld,er wáre evtl.zu grob zu d.welpen gewesen... Herr laß hirn regnen. . . . Nur ein bischen
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Anzeigen - das bringt durchaus etwas. Es gehört nur der Mut dazu seine Beobachtungen zu schildern, wenn mehrere Menschen die Anwendung des TT bezeugen reicht das aus.
Ein Durchsuchungsbeschluß (Durchsuchungsbefehl gibt es nicht) würde nicht greifen, selbst wenn das Gerät gefunden wird. Dessen besitz ist NICHT strafbar - nur die Anwendung