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Alt 06.09.2005, 13:21
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Grazi Grazi ist offline
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Zitat:
Zitat von morpheus
Wie es sich herauskristallisiert, könnte es durchaus auf einen erneuten Wesenstest zusammen mit Morpheus hinauslaufen, und zwar ohne freie Gutachterwahl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Der Beissvorfall ging eindeutig auf Kingas Konto, was das Opfer ja nun auch bezeugen würde. Warum sollte Morpheus nun ebenfalls in die Sache hineingezogen werden? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall im KSG um Rat fragen und einen erfahrenen Anwalt konsultieren.

Der Interessent klingt ja wirklich gut... aber ob du Kinga wirklich schon aufgeben solltest? Natürlich habe ich gut reden, weil ich nicht in deiner Haut stecke...aber ich könnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, einen meiner Hunde wegen eines solchen Vorfalsl wegzugeben, "nur" um mir weitere Scherereien zu ersparen.

Falls du Kinga tatsächlich diesem jungen Mann anvertrauen solltest, würde ich dir höchstens dazu raten, ein Vorkaufsrecht zu vereinbaren, falls er sie aus welchen Gründen auch immer irgendwann wieder abgeben müsste. Ich fände es jedoch weder dem potentiellen neuen Halter noch dem Hund gegenüber fair, Kinga wieder zurückzuholen, sobald / falls die Behörden keinen Stress mehr machen. Warum sollte sie unnötigerweise hin- und hergeschoben werden? Und warum sollte dieser Mann immer in der Ungewissheit leben, ob er Kinga auf Dauer behalten darf?

Viele Grüße, Grazi
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