AW: Schocknachricht
Grundsätzlich stimme ich Dir zu und ich hätte auch noch verstanden, wenn er unmittelbar nach dem Ereignis Odin mit seiner Dienstpistole erschossen hätte.
Aber so wie die Sache gelaufen ist, da fehlt mir dann irgendwann trotz allem Mitgefühls irgendwann das Verständnis.
Ich hätte den Hund aller Wahrscheinlichkeit nach auch einschläfern lassen, allein um anhand einer Obduktion abklären zu lassen, ob sich eventuell krankheitsbedingt (z. B. durch einen Gehirntumor) Odin so verhalten hat.
Aber den Schwager (Jäger) anzurufen, damit der den Hund erschiesst....
Da hätte ich den Tierarzt angerufen, sorry......
Noch dazu, wo in § 6, Abs. 4 Tierschutzgesetz eindeutig normiert ist:
§ 6.
(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen.
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