Zitat:
Zitat von Plusch
wir haben hannah über den tierschutz zu uns genommen und die auflage sie bis 1,5 Jahre zu kastrieren. unser TA meinte wenn wir es machen lassen "wollen", denn nach der nächsten läufigkeit (die jetzt demnächst ansteht)....
Danke für die antworten und das ihr mir nicht böse seid!!!!
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Vorsicht, falls Du gegen den ÜBERGABEVERTRAG (die TH´s geben nur solche Verträge das sie Eigentümer des Tieres bleiben, Du lediglich der Halter bist!) verstösst, in dem Du
keine Kastration vornehmen lässt! Sie können Dir dann das Tier wieder wegnehmen, ist zwar meist nur über das Gericht möglich, aber es ist eben möglich!