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Alt 16.11.2009, 22:32
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petra petra ist offline
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 21.04.2009
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Standard AW: Schocknachricht

Zitat:
Zitat von omarock Beitrag anzeigen
Jetzt hab ich nochmal eine Frage. Wie kann ein 1-jähriger Schäferhund ein ausgebildeter Diensthund sein? Fängt die Ausbildung nicht dann erst richtig an?

Abgesehen davon kann ich das nicht so schlucken, das es nicht der Rottweiler gewesen sein soll, da dies doch sehr schnell nach den Geschehnissen in den Nachrichten war und ich nicht glauben kann, das Oma, Vater und der Rest der Angehörigen so schnell unter Druck gesetzt wurden und auch davon überzeugt waren, das es anders nicht zu lösen ist und der Hund, der die Tochter/Enkelin getötet hat weiterleben darf...

Grüße,
Svenja.
Wie ich schon schrieb,habe ich selbst Diensthunde ausgebidet.Einen DSH Kann man innerhalb von acht Wochen intensiver Ausbildung zur Schutzhundprüfung Stufe I führen.Zu DDR Zeiten ging es u.a. auch nach den Wesensziffern der Elterntiere.Mit dieser Prüfung haben die Tiere den Status eines ausgebildeten Diensthundes.Bei den nächsthöheren Prüfungen sind nur mehr schwierige Elemente inder Unterordnung und der Fährte.Überkandidelte fangen mit der Ausbildung schon ab dritten Lebensmonat des Tieres an.Das nur zur Feststellung,daß ein einjähriger Hund ein ausgebildeter Diensthund sein kann.
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