Zitat:
Zitat von honey-bunny
Allerdings bin ich über meine Hundehaftpflicht Rechtsschutz versichert. Von denen hab ich ein Schreiben bekommen, dass sie die Forderungen nicht annehmen und ich dies auch nicht tun soll, falls die andere HH auf die Idee kommt nen Anwalt einzuschalten, soll ich mich sofort melden und deren Rechtsabteilung wird sich dann darum kümmern.
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Gut, du bist also über die Hundehaftpflicht rechtsschutzversichert, das ist doch schonmal was.
Um die Schuldfrage in Bezug auf die TA-Kosten der Frau brauchst du dich normal nicht selber kümmern, denn alle Forderungen , die rechtmäßig an dich gestellt werden können, deckt die Versicherung ab.
Und wenn die Versicherung nicht zahlt weil es nicht rechtmäßig ist, dann kann die Frau auch keine Forderungen stellen, auch nicht einfach an dich.
Das ist schonmal gut.
Vielleicht gibt es bei deiner Hundehaftpflichtversicherung eine direkte Rechtschutzabteilung. Meistens haben die Versicherungen dann auch einen RA als Berater da sitzen.
Ich würde da fragen ob sie den Fall nicht doch übernehmen bzw. dir eine Kostendeckungszusage geben können.
Denn der Leinenzwang ist ja nun verhängt worden, weil man davon ausgeht daß deinen Hund Schuld trifft .
Und daß der keine Schuld hat ersieht man schon daraus, daß die Versicherung den Schaden der Gegenseite nicht übernimmt.
Der verhängte Leinenzwang steht ja in direktem Zusammenhang mit dem Vorfall und aus diesem Grunde ist meiner Meinung nach deine Versicherung auch dafür zuständig und müsste dir über die Rechtsschutzabteilung Kostendeckung geben.
Frage nochmal direkt bei der Versicherung nach.
Und ein RA in diesem Falle sollte nicht nur für Verwaltungsrecht sein sondern , das ist ganz wichtig: ein Hundefreund !
In einer eigenen Angelegenheit wo es um einen Hund ging habe ich seinerzeit über google einen Super-RA , der Hunde mag gefunden und der mich super vertreten hat.
Ich wünsche dir viel Glück
Marion