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Alt 02.12.2009, 23:50
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Monty Monty ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
Standard AW: Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*

Zitat:
Zitat von LukeAmyBlue Beitrag anzeigen
gegenanzeige .außerdem kannst du v.d gemeinde verlangen.das sie einen wesensttest machen d.nichts kostet um zu zeigen das lieb ist und folgt

Blödsinn, sorry wenn du dich nicht auskennst, dann sei bitte still

Zitat:
Zitat von honey-bunny Beitrag anzeigen
Jetzt warte ich erstmal ab, was die Gemeinde draus macht. Wenn die weiterhin blöd tun, dann kann ich weitergehen. Wir haben nen bestandenen Wesenstest, der wurde eine Woche vor diesem Vorfall gemacht. Da können die doch jetzt net kommen und nochmal einen verlangen, oder?

Nein können Sie nicht, ich fürchte aber das negativzeugnis wird noch nicht ausgestellt sein und da werden sie euch jetzt warten lassen, bzw. dies nicht ausstellen wollen.


Wie ist denn das, gilt die Leinenpflicht nur innerhalb der Gemeinde, des Bundeslandes oder überall? Stand nix drin.
Innerhalb Bayerns Überall ! Steht eine Längenangabe dabei? Meist verlangen die Ämter Leinenlänge 120cm! Wenn ihr Glück habt 1,50m

Zitat:
Zitat von Goofymone Beitrag anzeigen
Aber selbstverständlich können die das! Und die können Dir sogar einen Gutachter benennen bei dem Du das Ganze nochmal ablegen musst!!!

Soweit ich informiert bin in den Bundesland wo Du wohnst und dort wo die Rasse auf der Liste steht!
Das stimmt nicht, bitte keine falschen Infos weiter geben.

Nein können Sie NICHT. In Bayern darf man seinen Gutachter selbst wählen und wenn dieser staatlich anerkannt und vereidigt ist, können sie daran auch nicht rütteln.

Zitat:
Zitat von Beate Beitrag anzeigen
Soviel ich weiss können die dir nen vereidigten Gutachter schicken DEN SIE BESTIMMEN und der ein neues Gutachten macht... aber wenn Dein Hund so keine Probleme macht, würde ich mir da keinen Kopf machen. Im gegenteil, wenns kleinigkeiten gibt die nicht sooo rosig funktionieren, nutze die Zeit um mit Deinen Hundi zu arbeiten.

Lass Dir JETZT nichts aus trotz o. unverständnis zu schulden kommen - lass deinen Hund an der Leine.. mehr ärger brauchst jetzt ned und dann abwarten auf den nächsten Schriftwechsel - so würde ICH es machen..

LG
Das ist ein sehr weiser Ratschlag, eine Strafe wegen den Verstoß gegen die Auflagen kannst du dir nicht leisten. Weder finanziell noch deinen Hund zuliebe.

Einmal bei einen Verstoß gegen den Leinenzwang erwischt und du bist schnell unzuverlässig und die betreiben alles damit du deinen "gefährlichen" Hund nicht mehr halten darfst.

Solltest du keine cm Angabe bei den Bescheid über den Leinenzwang haben, dann arbeite mit Schleppleine.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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