Zitat:
Zitat von enouk
Verrätst du uns um was es genau geht?
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Um die Auflagen in einem vorläufigen Negativzeugnis, bei dem unsere Kleine derart in ihrem artgerechten Aufwachsen behindert wird, dass beim späteren Wesenstest es vorkommen
könnte, dass sie ihn dadurch nicht besteht.
Kleiner Auszug daraus:
... nur an einer 1 m langen reißfesten Leine, die an einem schlupfsicher angebrachten Halsband befestigt ist, angeleint ausgeführt werden. Das Anleinen muss dabei bereits vor Öffnen der Wohnungstüre erfolgen.
Auf freien überschaubaren Feldern und Wiesen im Außenbereich von ORtschaften, ohne öffentliche Wege, entfällt der Leinenzwang, wenn sich keine fremden Personen/andere Hunde in der Nähe befinden, der Hund sofort gehorcht und sich jederzeit, wenn erforderlich, anleinen lässt, und keine Gefahrensituationen (wie sie bei der Begegnung mit fremden Personen oder Hunden oder Wildtieren entstehen können) erkennbar ist. Der Hund darf jedoch auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nur dann frei laufen , wenn er ständig im unmittelbaren Einwirkungsbereich und unter Aufsicht einer befähigten und zuverlässigen Bezugsperson ist, es sei denn, der Hund befindet sich auf einem ausbruchsicher eingefriedeten Grundstück...
Wird zusätzlich zu dem Hund ein neuer Hund gehalten, so ist dies... schriftlich mitzuteilen etc. pp.
Na ja, bei diesen Auflagen, sollten wir wohl besser an den Nordpol ziehen, wo wir mal alle 200 km einem anderen Menschen bzw. Tier begegnen. *grins* Ansonsten müsste unsere Betty ihr Leben lang nur an der 1m-Leine laufen.
Ich habe also den SB vom OA angerufen und ihn gebeten, verschiedene Passi im Text zu ändern, da mit der Kleinen seit der 10. Lebenswoche mit einer von der Regierung bestellten Hundetrainerin gearbeitet wird und sie sich in Ausbildung befindet, die durch den Leinenzwang (gerade bei Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden) stark gefährdet sei.
Keine Chance bei diesem "Herrn" (übrigens in weitläufiger Betrachtung ein Kollege von mir -gleicher AG und Beamter).
Als Antwort bekam ich ein lapidares: "Ich kann doch nicht in jedem Fall eine Ausnahme schaffen". Ich: "Natürlich, dass ist ihr Job, jeden Einzelfall zu prüfen und nicht lapidar auf die F-Taste zu drücken, in dem jeder Bescheid gleich aussieht".
Na ja, lange Rede, kurzer Sinn, er fragte mich, wieso ich mir denn sooooo ein Tier angeschafft hätte, bei dem die Menschen alleine schon durch den Anblick des Tieres seelische und körperliche Krankheiten bekommen könnten. Da wurde es mir zu blöd, ich bedankte mich fürs GEspräch und das wars.
Ach ja, er erklärte mir auch, dass bei Vorliegen des entgültigen Wesenstestes, diesselben Auflagen zum Zuge kämen. Das es da keine Ausnahmen gäbe und Punkt fertig.