Glückwunsch zu dem Anwalt. Ihr werdet gewinnen, da bin ich sicher, denn die Auflagen die ihr bekommen habt entbehren jeder rechtlichen Grundlage (auch in Bayern)
Ich weiß nicht wie du finanziell gestellt bist... bevor es zur Klage vor den Verwaltungsgericht kommt müsst ihr eine Summe nach Streitwert (werden so zwischen 300 - 500 Euro sein) vorab an das Gericht überweisen, damit die Klage überhaupt bearbeitet wird
ist leider auch bay. Recht
Wenn dir nun jemand einreden mag, das klagen länger dauert, als bis es zum Gutachten kommt...lasst euch nicht irritieren und geht diesen mühsamen Weg weiter, denn es ist wirklich so das diese Auflagen aus dem vorläufigen Negativzeugnis nicht von selbst verschwinden