Zitat:
Zitat von Doc_S
Meines Wissens nach sind maximal 2 Jahre auf Bewährung, wenn die Strafe länger ausfällt, heißts einrücken!
Aber für so ein Vergehen gibts glaube ich nicht so viel. Zumindest ist mir da kein Gesetzestext bekannt.
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Du hast Recht, mehr als zwei Jahre werden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Dieser Mensch hat vom Staat keine Strafe zu erwarten S****ie ist in Deutschland nicht strafbar.
Ich habe dieses Wort bewusst nicht ausgeschrieben, zu viele die daran Interesse haben und da nach googeln würde dann diese Seite ausgespuckt - darauf hat sicher keiner Lust.
Damit solch ein Täter bestraft werden kann muss ihn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nachgewiesen werden, heißt das betroffene Tier muss starke physische Schäden davon getragen haben. Das ist einfach nur traurig und beschämend für dieses Land.
Darum bitte ich euch , passt auf welche Worte ihr wählt.