AW: Sie kann / will mir nichts recht machen!
Guten Morgen ihr Lieben,
der Bescheid ist da, ich zitiere mal einige Passagen daraus:
Zitat:
Ihnen wird mit Zustellung dieses Bescheids aufgegeben, Ihre ca. 2 Jahre alte Hündin "Kaja" innerhalb von Bewohnten Gebieten und auf öffentlichem Verkehrsgrund nur an einer reißfesten, maximal 1,5 Meter langen Leine mit einem geeigneten, schlupfsicheren Kettengliederhalsband ausführen oder ausführen zu lassen. Kommt es ausserhalb dieser Bereiche zu Begegnungen mit anderen Menschen oder anderen Hunden, so ist der Hund rechtzeitig vorher an die Leine zu nehmen und darf erst dann wieder von der Leine gelassen werden, wenn ein ungewollter Kontakt zu anderen Menschen oder Hundenmit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Können die mir die Wahl meines Halsbands vorschreiben??? An sowas führ ich meinen Hund aber ganz sicher nicht!!!
Zitat:
....blabla....
Hinzu kommt der erwähnte Vorfall vom 11.10.09, bei dem es zu der Verletzung eines anderen Hundes im Brustbereich kam. Tatsache ist, dass der Hund so schwer verletzt wurde, dass er ärztlich versorgt werden musste.
Auch wenn für die gemeinde Haar nicht abschließend zu klären ist, wie der Vorfall tatsächlich ablief, so ist zumindest eine Beteiligung Ihres Hundes auch nicht auszuschließen. So haben wir von einem Zeugen die Bestätigung erhalten, dass Ihr Hund den Hund der Frau XY zumindest angegriffen hätte.
So erstmal hatte der andere Hund eine 2 Cent Stück große Wunde. Wäre das die Kaja gewesen, wär ich nichtmal zum TA, sowas heilt ja nun echt alleine. Quasi ein Kratzer. Der Hund war nicht schwer verletzt!
Zweitens, gibt es diesen Zeugen nicht. Dieser ist von Frau XY an den Haaren herbeigezogen. Es war eine männliche Person, an diesem Tag war weit und breit kein Mann in Sicht!
Ich habe 4 Zeugen die bestätigen können, dass es nicht so war. Diese wurden nicht mal befragt.
Weiter:
Zitat:
Angesichts der Vorfälle mit gefährlichen Hunden, die die Bevölkerung sensibilisiert haben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Ihr Hund bei einem freien Herumlaufen von Unbeteiligten zumindest als gefährlich eingestuft wird und Ängste oder gar Schock hervorruft, was sicher als Gesundheitsbeeinträchtigung einzuschätzen ist.
Also man kanns auch übertreiben!!!!
Und jetzt das Beste:
Zitat:
Für diesen Bescheid wird eine Gebühr von 75€ festgesetzt; Auslagen sind in Höhe von 3,45€ entstanden.
So, unser Wesenstest ist übrigens nicht mehr gültig.
Manchmal wär ich einfach gern tot!
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LG Julia und Kaja
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