Zitat:
Zitat von bullyline
aber ich finde schon das Vorbestrafte die wegen eines Gewaltdeliktes solche Hunde zu führen sehr schwer gemacht werden sollte. Ich sag ja nicht das es denjenigen verboten werden sollte-aber die sollten strenge Auflagen bekommen.
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In NRW darfst Du mit Vorstrafe keinen Liste 1 oder Liste 2 Hund halten. Grundsätzlich nicht.