Zitat:
Zitat von Anne
|
Ich habe heute morgen mit meinen Schmerzmedis nicht auf die Reihe gebracht das richtige Suchmaske ein zu geben
Dieser von dir eingestellte Link ist aber nur ein Gesetzentwurf...ich würde gerne wissen ob es ein aktuelles neues Gesetz gibt - und finde nichts
Zitat aus Link:
Wie viele Verordnungen kennt auch die TierimfstoffVO Ausnahmen: In besonderen Fällen ist es möglich, den Impfstoff direkt an einen Tierhalter, beispielsweise den Besitzer eines großen Geflügelbetriebs, abzugeben. Solche Fälle bedürfen allerdings einer Begründung und sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt auf Antrag die zuständige Veterinärbehörde der unteren Ebene, also die Kreisveterinärämter, nach eigenem Ermessen.
Die Folgen dieser Vorschrift können derzeit überall in Deutschland beobachtet werden: Während einige Ämter bei der Erteilung solcher Genehmigungen recht großzügig sind – bis hin zu einer pauschalen Vergabe der Impferlaubnis – haben die Antragsteller in anderen Landkreisen oder Bundesländern das Nachsehen. Sprich: Was für Halter A selbstverständlich ist, muss Halter B noch lange nicht erlaubt sein. Über Wohl und Wehe entscheidet dabei jeweils das Kreisveterinäramt – und zwar nach Gutdünken.
Ich habe diese Impferlaubnis seit mehr als 20 Jahren...
und da liegt nun auch für mich die Erklärung, das Ding hat einfach noch seine Gültigkeit und ist nicht wie das in den von dir zuletzt eingestellten Link zeitlich begrenzt.
btw. Impfpass hatten alle meine Hunde schon, aus den Tierheim, vom Züchter oder ich selbst aus meiner Kindheit. Plakette wird von der Ampulle gelöst, eingeklebt und von mir mit meinen Namen unterschrieben...reicht aus...die letzten 20 Jahre auch an der Grenze ins Ausland