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Zitat von thomas
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In Bayern brauchst du als Urlauber nichts für den Hund...der Hund wird erst gefährlich wenn du hier her ziehen magst
Es reicht aus wenn du dich an den teilweise örlichen Leinenzwang innerorts ab einer bestimmten Schulterhöhe hältst (ist meist 40 oder 50 cm und von Stadt zu Stadt verschieden)
Hast du einen hier gelisteten Kat1 er Hund oder einen Bullterrier ist der Personalausweis gut, bzw. irgend etwas anderes, damit du belegen kannst das du nur Besuch bist.
Gibt es in Österreich - wenn solch ein Gesetz eingeführt wird - nicht einen Bestandsschutz, bzw. eine Übergangszeit wie damals in Bayern, für die Hunde und deren Halter die nachweislich schon länger Ihre Hunde ohne Auffälligkeiten halten?