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Zitat von Anne
Vielleicht sollte diese Diskussion um den Impfstoff in den internen Bereich verschoben werden.
Keine Ahnung, wie die Gesetzeslage in Österreich ist. Hier in D darf jeglicher Impfstoff nur an Tierärzte abgegeben werden. Außerdem ist die vorherige tierärztliche Gesundheitskontrolle des Tieres gesetzlich vorgeschrieben.
Nochmals, Impfstoffe dürfen nur an autorisierte Personen( Tierärzte) abgegeben und von diesen verabreicht werden. Einzige Ausnahme, geschlossene ,große Tierbestände, in diesem Fall sind Abgabe und Verabreichung genehmigungspflichtig. Eine vorherige tierärztliche Kontrolle des Tierbestandes ist Pflicht. Der TA muß die Abgabe des Impfstoffes dem Vet-Amt melden.
In diesem Thema machen sich nach deutschem Recht gleich 3 Personen strafbar, der Lieferant des Impfstoffes, Tatze, der/die nicht autorisiert ist Impfstoff zu erwerben und weiterzugeben, Romeo, die dieses Zeugs übernimmt und ihre Hunde damit impft.
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Voellige Kleinigkeit am Rande aber man kann auch temporaere Impferlaubniss bekommen. Zum Beispiel als Wossenschaftler, der zwar kein Tierarzt ist, aber Impfstoffe fuer Hunde oder Vieh entwickelt. Ich habe im Studium daher auch vielen netten Hunden und Kuehen Spritzen geben muessen oder Blut abnehmen. Zumindest haben sie Vitamine in die Injektionsfluassigkeit gegeben das die Tierchen auch einen kleien Vorteil davon hatten von Studenten angekiekst zu werden...
Trotzdem, ich wuerde nie meine Hunde impfen ohne das der Tierarzt sie sich vorher genau angesehen hat.