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Alt 24.02.2010, 06:03
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Monty Monty ist offline
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Standard AW: Impfstoffe aus der Apotheke / selbst spritzen (in D und A)

Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
nu muß ich ja auch mal
ich bin gelernte Tierpflegerin und darf/muß auch spritzen (auch iv)

aber auch ich gehe mit meinem Hund zum TA
würde ich selber impfen wäre ich mit 12 € dabei

ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber hier in Berlin würde ich mich strafbar machen das Impfbuch selbst zu unterschreiben
das dürfen nur TA
und gerade bei unseren Rassen möchte ich da doch alles schön legal haben.........
Gerade weil ich einen Listenhund habe und nicht Stress will würde ich ebenso handeln und hatte deshalb gebeten entsprechendes Gesetz einzustellen.

Die Antwort /Erklärung ist: Es ist eben bundesweit nicht einheitlich geregelt.

Zitat aus den Link von Anne :Wie viele Verordnungen kennt auch die TierimfstoffVO Ausnahmen: In besonderen Fällen ist es möglich, den Impfstoff direkt an einen Tierhalter, beispielsweise den Besitzer eines großen Geflügelbetriebs, abzugeben. Solche Fälle bedürfen allerdings einer Begründung und sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt auf Antrag die zuständige Veterinärbehörde der unteren Ebene, also die Kreisveterinärämter, nach eigenem Ermessen.

Die Folgen dieser Vorschrift können derzeit überall in Deutschland beobachtet werden: Während einige Ämter bei der Erteilung solcher Genehmigungen recht großzügig sind – bis hin zu einer pauschalen V
ergabe der Impferlaubnis – haben die Antragsteller in anderen Landkreisen oder Bundesländern das Nachsehen. Sprich: Was für Halter A selbstverständlich ist, muss Halter B noch lange nicht erlaubt sein. Über Wohl und Wehe entscheidet dabei jeweils das Kreisveterinäramt – und zwar nach Gutdünken.


Ich habe diese Impferlaubnis seit mehr als 20 Jahren...

und da liegt nun auch für mich die Erklärung, diese Erlaubnis ist noch gültig und ist nicht wie das in den von dir zuletzt eingestellten Link zeitlich begrenzt.

Zum impfen gehört dann selbstverständlich auch das Kennzeichnen im Impfpass - darf besser muss ich dann ebenfalls tun. Ich darf aber keinesfalls mit Fr. Dr. und meinen Namen unterzeichnen, da ich kein Arzt bin, Unterschrift und das war es ...

Das ist wirklich sehr individuell geregelt, ich darf z.B. nicht i.v spritzen
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (24.02.2010 um 06:06 Uhr)
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