Zitat:
Zitat von Anne
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Die Antwort /Erklärung ist: Es ist eben bundesweit nicht einheitlich geregelt.
Zitat aus den Link von Anne :Wie viele Verordnungen kennt auch die TierimfstoffVO Ausnahmen: In besonderen Fällen ist es möglich, den Impfstoff direkt an einen Tierhalter, beispielsweise den Besitzer eines großen Geflügelbetriebs, abzugeben. Solche Fälle bedürfen allerdings einer Begründung und sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt auf Antrag die zuständige Veterinärbehörde der unteren Ebene, also die Kreisveterinärämter, nach eigenem Ermessen.
Die Folgen dieser Vorschrift können derzeit überall in Deutschland beobachtet werden: Während einige Ämter bei der Erteilung solcher Genehmigungen recht großzügig sind – bis hin zu einer pauschalen Vergabe der Impferlaubnis – haben die Antragsteller in anderen Landkreisen oder Bundesländern das Nachsehen. Sprich: Was für Halter A selbstverständlich ist, muss Halter B noch lange nicht erlaubt sein. Über Wohl und Wehe entscheidet dabei jeweils das Kreisveterinäramt – und zwar nach Gutdünken.
Ich habe diese Impferlaubnis seit mehr als 20 Jahren...
und da liegt nun auch für mich die Erklärung, diese Erlaubnis ist noch gültig und ist nicht wie das in den von dir zuletzt eingestellten Link zeitlich begrenzt.
Zum impfen gehört dann selbstverständlich auch das Kennzeichnen im Impfpass - darf besser muss ich dann ebenfalls tun. Ich darf aber keinesfalls mit Fr. Dr. und meinen Namen unterzeichnen, da ich kein Arzt bin, Unterschrift und das war es ...
Das ist wirklich sehr individuell geregelt, ich darf z.B. nicht i.v spritzen
Sorry Monty,
das kann ich nicht so stehen lassen. In einem früheren Beitrag hast du bemängelt, dass gerade dieser von mir eingestellte Link lediglich ein Gestzentwurf ist.
Darufhin habe ich oben aufgeführte Links eingestellt, auf die bist du nicht eingegangen.
Du darfst deine Hunde NICHT impfen, ganz sicher darfst du den Impfpass nicht ausfüllen und unterschreiben, Impferlaubnis hin oder her. Du bist weder berufsmäßiger noch gewerbsmäßiger Tierhalter,sondern Privathalter. Alleine die Abgabe des Impfstoffes an dich ist schon nicht zulässig.
Hast du noch niemals selbst Teppich verlegt? Tapeziert, gemalert? Wasserhähne getauscht, Stromkabel verlegt oder eine Waschmaschine angeschlossen?
Meinst nicht, es ist ein klitzekleiner Unterschied, ob ich nen Teppichboden verlege, male oder tapeziere oder Menschen impfe? Nein, ich verlege keine Stromkabel, ist mir aus versicherungstechnischen Gründen zu gefährlich.
Schuster bleib bei deinem Leisten.
Ach ja soviel zum Thema:
Ich habe im November ca. 80 Menschen geimpft. Da war nicht mal nen arzt in der Nähe.(Ok eigentlich schon aber die haben nicht vor untersucht.)
Nina,
keine Ahnung wo du arbeitest, nur solltest du dich als medizinische Fachkraft auskennen. Rein aus versicherungstechnischen Haftungsgründen solltest du dir mal Gedanken machen, ob du weiterhin Menschen impfst, an denen keine ärztliche Vorsuchung vorgenommen wurde. Davon abgesehen weißt du es doch besser, oder solltest es zumindest besser wissen. Ohne vorherige ärztliche Untersuchung darfst du nicht impfen.
Du riskierst durch deine wissentlich falsche Handlungsweise gesundheitliche Schäden bei den Patienten.
Was ist hier los? Schlimm genug, wenn es in wenigen Artzpraxen oder Krankenhäusern so gehandhabt wird, nur muß man sich mit derartigen illegalen Vorgehensweisen auch noch in der Öffentlichkeit brüsken?