Zitat:
Zitat von Suko
Was ist das denn jetzt wieder??
Auf der Arzneimittelpackung ist zur Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ aufgedruckt, wenn das Arzneimittel ohne Rezept in Apotheken erhältlich ist. Ist das Arzneimittel hingegen rezeptpflichtig, so ist die Packung nicht mit „apothekenpflichtig“, sondern mit „verschreibungspflichtig“ gekennzeichnet.
Desweiteren, wo löst man denn ein Rezept ein, wenn nicht in einer Apotheke?
LG
Susanne
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Nun, ich hätte wohl genauer schreiben sollen und nicht nur daß lt. meinem TA Impfstoffe apotheken- und rezeptpflichtig sind.
Damit war gemeint daß sie nicht nur apothekenpflichtig sind, also nur in einer Apotheke abgegeben werden dürfen sondern zusätzlich noch rezeptpflichtig sind.
Vielleicht ist es jetzt besser zu verstehen.
Ich möchte mich nun aber aus dieser Diskussion wieder heraushalten, weil ich dafür nicht die Zeit habe und es für mich indisskutabel ist, weil ich meine Tiere ausschliesslich von einem TA impfen lasse.
Grüßel Marion