Zitat:
Zitat von linda
ist jetzt auch vorgeschrieben was man mit dem hund machen darf oder nicht?
also ich meine jetzt ob manche sportarten verboten sind.
oder wenn man einen notwelpen bekommt, das man ihn kastrieren muss?
oder wenn eine krankheit auftritt, muss man die orga informieren und mit der orga über die behnadlung sprechen?
darf dann die orga bestimmen welche behandlung gemacht wird, wenn es mehrere arten von behandlungen gibt?
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Ja klar werden Dir beim Schutzvertrag manche Vorgaben gemacht.
Z. B. darfst Du mit Deinem Hund keine "Ausbildung" machen, die Deinen Hund aggressiv/scharf macht.
Auch eine Kastration ist z. B. in jedem Tierheimvertrag vorgeschrieben (wenn nicht schon vom TH bereits erledigt).
Genauso wenn Du den Hund wieder weg gibst, muss die Orga dem zustimmen bzw. der Hund fällt an die Orga zurück.
Das ist doch auch gut so. Finde ich jedenfalls.