AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
Das Tierschutzgesetz läßt keine andere Interpretation zu, als das die Kastration eines gesunden Tieres unter Strafe gestellt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass sogenannte Kastrationsauflagen in Schutzverträgen bei der Abgabe von Nothunden, sei es privat oder durch ein Tierheim, einer Aufforderung zur Begeheung einer Straftat gleichkommt, also auch geahndet wird, und trotz schriftlichen Vertages nicht eingehalten werden brauch. Wird ein sogenanntes Kastrationspfand einbehalten oder verlangt, kann dieser Betrag ohne das eine Kastration durchgeführt wird in voller Höhe zurückverlangt oder eingeklagt werden.
__________________
Sei meines Hundes Freund,und du bist auch der meine.
|