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03.03.2010, 20:59
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Mafiahalterin
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AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
Zitat:
Zitat von crotalus
Das Tierschutzgesetz läßt keine andere Interpretation zu, als das die Kastration eines gesunden Tieres unter Strafe gestellt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass sogenannte Kastrationsauflagen in Schutzverträgen bei der Abgabe von Nothunden, sei es privat oder durch ein Tierheim, einer Aufforderung zur Begeheung einer Straftat gleichkommt, also auch geahndet wird, und trotz schriftlichen Vertages nicht eingehalten werden brauch. Wird ein sogenanntes Kastrationspfand einbehalten oder verlangt, kann dieser Betrag ohne das eine Kastration durchgeführt wird in voller Höhe zurückverlangt oder eingeklagt werden.
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Das ist wohl richtig! Aber bei Anlagenhunden hat da bisher noch nie einer gewonnen und in einigen Bundesländern besteht für Anlagehunde sogar eine Kastrationspflicht laut Gesetz oder HVO!
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Die Zeit heilt keine Wunden,
sie lindert nicht einmal den Schmerz
Du hast Deinen Platz gefunden,
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