Eine gewerbliche Hundezucht in reinen Wohngebieten dürfte als nicht mehr ortsüblich anzusehen sein. Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg (8 U 99/91) ist eine Hundezucht in einem Wohngebiet nicht zumutbar. Ein Nachbar muss nur 1 bis 2 Hunde im Haushalt tolerieren (OVG Lüneburg MDR 1983, 350).
http://www.rechtstipps.net/pub/316/tierhaltung.html hier die Quelle ( hab mal gegoogelt)
gebt bei interesse mal Hundehaltung im Wohngebiet ein kommen jede Menge Treffer zu dem thema mehr als 2 Hunde , ob alles rechtlich Bestand hat und für überall gilt weiss man nicht, auf jeden Fall gibt es sowas ...leider