Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 19:26
LukeAmy LukeAmy ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: daheim
Beiträge: 4.165
Standard AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen

In NRW gibt es glaube ich die 20/40 Regelung. Einen Hund der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist So weit ich bis jetzt informiert war dürfen 20/40 Hunde in NRW schon von 16-jährigen mit kleinem Sachkundenachweis ausgeführt werden und Listis (klar) von volljährigen mit großem Sachkundenachweis...

Wenn ich Recht informiert bin, dann ist das auch eine versicherungstechnisch relevante Frage....
In meiner Hundehaftpflicht steht zum Beispiel drin, das die hundeführende Person mindestens 12 Jahre alt sein und dem zu führenden Hund kräftemäßig gewachsen sein muß.

In manchen Bundesländern gibt es innerhalb der Tierhalterverordnungen Hinweise auf das Gassigehen von Kind/Hund.

Soweit mir bekannt ist, muß das Kind abhängig von der Größe des Hundes, aber mindestens 14 - 16 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund zu halten und zu führen.


D.h. bei einem kleinen Hund ( Dackel, Westhighland etc.) kann das Kind schon mit 14 Gassi gehen, bei großen Hunden dagegen muß es mindestens 16 sein.



@ simone, geht doch jetzt nicht mehr, ist aber nicht schlimm, istauch so ein gutes thema find ich
Mit Zitat antworten