Puuh... Keine Ahnung...
Nach meinem
Gefühl müsste ´ne beglaubigte Übersetzung reichen...
So insgesamt hab ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass man die zuverlässigsten Aussagen von den entscheidenden Stellen erhält.
In deinem Fall würde ich mich mit dem Deutschen Zoll deines Ankunftsflughafens in Verbindung setzen, den ganzen de facto vorhandenen Beamtentochtercharme spielen lassen und die Bedingungen erfragen.
Und dann kucken, was man damit machen kann