Thema: Hundeimport
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Alt 13.03.2010, 01:15
Gast20102010
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Standard AW: Hundeimport

Noch ein Bericht, der dir sicher weiter hilft..

Import von Tieren aus Nicht-EU-Ländern


Sie können Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Länder importieren, wenn die Tiere ein Herkunfts- und Gesundheitszeugnis besitzen. Dabei muss unterschieden werden, ob das Herkunftsland auf der Liste der EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 im Teil C des Anhangs II steht oder nicht. Diese Liste wird häufig überarbeitet und ist auf der Webseite der Europäischen Kommission zu finden. Um in diese Liste aufgenommen zu werden, muss das Land bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Verhütung und Kontrolle der Tollwut erfüllen.
Wenn es sich also um ein in der Liste eingetragenes Herkunftsland handelt (z. B. Kroatien oder Bosnien), ist für die Einfuhr des Haustiers ein offizielles Gesundheitszeugnis mit der Bestätigung der erfolgten Tollwutimpfung notwendig sowie die Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder bis zum 3. Juli 2011 mit einer Tätowierung.

Wenn das Tier aus einem anderen Drittland eingeführt wird, ist zusätzlich ein von einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor ausgeführter Tollwut-Bluttest mit negativen Befund erforderlich. Auch wer in Italien wohnt und mit seinem Haustier nach einem Aufenthalt im einem dieser Länder wieder einreist, muss diesen Test nachweisen. Es empfiehlt sich daher bei einem kurzen Auslandsaufenthalt, das Tier schon vor Abreise testen zu lassen.
Es ist verboten, Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, nach Italien einzuführen.

Hier die Liste: http://www.euroconsumatori.org/16842v16916d17027.html

Quelle: http://www.euroconsumatori.org/16842v16916d17027.html
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