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Alt 15.03.2010, 09:34
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bobbie bobbie ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Ich kann es wirklich nicht nachvollziehen...aber vielleicht bin ich auch schon zur alten "Kampf"und Streitschachtel mutiert...

Wenn der Wesenstest positiv ausgefallen ist, habt ihr in Bayern einen normalen Hund der keinen Auflagen unterliegt!

Ich verstehe beim besten Willen nicht wie man freiwillig auf Rechte verzichtet.

Es gibt Ausnahmen, wenn der Hund z.B. nicht zuverlässig abrufbar ist, darf der Gutachter z.B. in der Stadt Leinenzwang empfehlen.

Versteht mich nicht falsch, ich würde auch nicht jedes Kind mit Hund los ziehen lassen - aber ich mag mir dies nicht vorschreiben lassen sondern selbst entscheiden.
Hallo Monty, ich bin auch so ein "Streithansel" und habe Widerspruch gegen einige Auflagen/Punkte im vorläufige Negativzeugnis eingelegt.

Nur bei diesem Punkt (Spazierengehen mit Kids und Jugendlichen) war ich (und auch mein RA) mit der Gde. unisono.

Für mich ist es ein No Go ein Kind mit unserem MAN ohne eine erwachsene Aufsichtsperson Gassi gehen zu lassen. Ich würde unsere Betty nicht mal mit jemanden anders (Erw.) als mir oder GöGa auf die Straße schicken.

Wegen dem "Normalen Hund" nach Bestehen des Wesenstest darf der Beschluss des BayVGH Az.24CS01.1201 nicht ganz außer Acht gelassen werden; es gibt Gerichte, die sich gegen den HH dann darauf berufen. Das Gute an der Sache ist, dass dieser Beschluss nun fast 10 Jahre alt ist und sozusagen nicht mehr up to date.
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