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Alt 20.03.2010, 15:48
Ramosh Ramosh ist offline
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Standard AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen

Zitat:
Das stimmt nicht!

Laut LHG NRW müssen Halter und "Ausführer" von Listenhunden (sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde besonderer Rassen") das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für "große Hunde".
Ja, für Listenhunde muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit einem Dalmatiner darf ich aber auch nicht gehen weil er über 40cm ist und über 20kg wiegt. Ich kenn es so das Jugendliche unter 18 nicht mit Hunden über 40cm und 20kg und ohne Sachkundenachweis gehen dürfen. So steht es in unserem Sachkundenachweis.
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